Rechtsprechung
BVerwG, 23.03.1981 - 6 C 202.80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die gerichtliche Begründungspflicht in einem Urteil - Darlegungserfordernis der für die Überzeugung des Gerichts maßgeblichen Feststellungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 12.09.1980 - 11 A 101/80
- BVerwG, 23.03.1981 - 6 C 202.80
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …
Auszug aus BVerwG, 23.03.1981 - 6 C 202.80
Die davor und danach in die Entscheidungsgründe aufgenommenen formularmäßigen Bemerkungen über die Überzeugungsbildung des Gerichts aufgrund des Beweisergebnisses enthalten keine substantiierte Würdigung der Bekundungen des Klägers und des sonstigen Akteninhalts, soweit aus ihm Umstände zu entnehmen sind, die nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 55, 217) für den Nachweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Einzelfall von ausschlaggebender Bedeutung sein können.Den beziehungslosen, formelhaften Bemerkungen des Verwaltungsgerichts ist auch nicht zu entnehmen, daß der Entscheidung des Klägers eine geistige Auseinandersetzung mit den Problemen der Kriegsdienstverweigerung vorangegangen ist, was nach der Rechtsprechung des Senats in der Regel für die Annahme einer Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG verlangt werden muß (vgl. BVerwGE 55, 217 [220]).
- BVerwG, 18.02.1985 - 6 C 1.84
Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht - Entscheidung gegen den …
Wie der beschließende Senat u.a. in seinem Urteil vom 23. März 1981 - BVerwG 6 C 202.80 - ausgeführt hat, verpflichtet die genannte Regelung das Verwaltungsgericht, in den Entscheidungsgründen die tatsächlichen Umstände und rechtlichen Erwägungen wiederzugeben, die es bestimmt haben, die gesetzlichen Voraussetzungen für seinen Urteilsspruch als erfüllt anzusehen (vgl. auch BVerwGE 61, 365). - BVerwG, 05.08.1986 - 6 B 103.85
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Nachweis einer …
Wie der beschließende Senat u.a. in seinem Urteil vom 23. März 1981 - BVerwG 6 C 202.80 - ausgeführt hat, verpflichtet die genannte Regelung das Verwaltungsgericht, in den Entscheidungsgründen die tatsächlichen Umstände und rechtlichen Erwägungen wiederzugeben, die es bestimmt haben, die gesetzlichen Voraussetzungen für seinen Urteilsspruch als erfüllt anzusehen (vgl. auch BVerwGE 61, 365). - BVerwG, 24.11.1987 - 6 B 61.86
Anerkennung als Kriegsdienstverweigeres aus Gewissensgründen - Nichtzulassung der …
Wie der beschließende Senat u.a. in seinem Urteil vom 23. März 1981 - BVerwG 6 C 202.80 - ausgeführt hat, verpflichtet die genannte Regelung das Verwaltungsgericht, in den Entscheidungsgründen die tatsächlichen Umstände und rechtlichen Erwägungen wiederzugeben, die es bestimmt haben, die gesetzlichen Voraussetzungen für seinen Urteilsspruch als erfüllt anzusehen (vgl. auch BVerwGE 61, 365).
- BVerwG, 16.01.1987 - 6 B 39.86
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
Wie der beschließende Senat u.a. in seinem Urteil vom 23. März 1981 - BVerwG 6 C 202.80 - ausgeführt hat, verpflichtet die genannte Regelung das Verwaltungsgericht, in den Entscheidungsgründen die tatsächlichen Umstände und rechtlichen Erwägungen wiederzugeben, die es bestimmt haben, die gesetzlichen Voraussetzungen für seinen Urteilsspruch als erfüllt anzusehen (vgl. auch BVerwGE 61, 365). - BVerwG, 20.10.1986 - 6 B 129.85
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Nachweis einer …
Wie der beschließende Senat u.a. in seinem Urteil vom 23. März 1981 - BVerwG 6 C 202.80 - ausgeführt hat, verpflichtet die genannte Regelung das Verwaltungsgericht, in den Entscheidungsgründen die tatsächlichen Umstände und rechtlichen Erwägungen wiederzugeben, die es bestimmt haben, die gesetzlichen Voraussetzungen für seinen Urteilsspruch als erfüllt anzusehen (vgl. auch BVerwGE 61, 365). - BVerwG, 02.10.1986 - 6 B 118.85
Ordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Wie der beschließende Senat u.a. in seinem Urteil vom 23. März 1981 - BVerwG 6 C 202.80 - ausgeführt hat, verpflichtet die genannte Regelung das Verwaltungsgericht, in den Entscheidungsgründen die tatsächlichen Umstände und rechtlichen Erwägungen wiederzugeben, die es bestimmt haben, die gesetzlichen Voraussetzungen für seinen Urteilsspruch als erfüllt anzusehen (vgl. auch BVerwGE 61, 365). - BVerwG, 11.06.1985 - 6 CB 14.84
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nachweis der Gewissensentscheidung
Wie der beschließende Senat u.a. in seinem Urteil vom 23. März 1981 - BVerwG 6 C 202.80 - ausgeführt hat, verpflichtet die genannte Regelung das Verwaltungsgericht, in den Entscheidungsgründen die tatsächlichen Umstände und rechtlichen Erwägungen wiederzugeben, die es bestimmt haben, die gesetzlichen Voraussetzungen für seinen Urteilsspruch als erfüllt anzusehen (vgl. auch BVerwGE 61, 365). - BVerwG, 13.02.1985 - 6 CB 119.83
Würdigung des Vorbringens des Klägers beim Nachweis einer Gewissensentscheidung …
Wie der beschließende Senat u.a. in seinem Urteil vom 23. März 1981 - BVerwG 6 C 202.80 - ausgeführt hat, verpflichtet die genannte Regelung das Verwaltungsgericht, in den Entscheidungsgründen die tatsächlichen Umstände und rechtlichen Erwägungen wiederzugeben, die es bestimmt haben, die gesetzlichen Voraussetzungen für seinen Urteilsspruch als erfüllt anzusehen (vgl. auch BVerwGE 61, 365). - BVerwG, 13.08.1987 - 6 B 58.86 Wie der beschließende Senat u.a. in seinem Urteil vom 23. März 1981 - BVerwG 6 C 202.80 - ausgeführt hat, verpflichtet die genannte Regelung das Verwaltungsgericht, in den Entscheidungsgründen die tatsächlichen Umstände und rechtlichen Erwägungen wiederzugeben, die es bestimmt haben, die gesetzlichen Voraussetzungen für seinen Urteilsspruch als erfüllt anzusehen.
- BVerwG, 03.10.1986 - 6 B 113.85
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Nachweis der …
Wie der beschließende Senat u.a. in seinem Urteil vom 23. März 1981 - BVerwG 6 C 202.80 - ausgeführt hat, verpflichtet § 108 Abs. 1 VwGO das Verwaltungsgericht, in den Entscheidungsgründen die tatsächlichen Umstände und rechtlichen Erwägungen wiederzugeben, die es bestimmt haben, die gesetzlichen Voraussetzungen für seinen Urteilsspruch als erfüllt anzusehen (vgl. auch BVerwGE 61, 365). - BVerwG, 28.07.1986 - 6 B 81.85
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 07.02.1985 - 6 C 113.83
Maßgebliche Gesichtspunkte für die Überzeugungsbildung des Gerichts hinsichtlich …
- BVerwG, 19.07.1984 - 6 C 61.83
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unzureichende Begründung eines Urteils …
- BVerwG, 29.04.1983 - 6 C 10.82
Berücksichtigung von Verfahrensergebnissen im Rahmen der Entscheidungsgründe des …